Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 01.03.2025)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Werk- und Bauvertragsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen des Tischler/Schreiner- oder Montagebetriebs (Auftragnehmer) für Verbraucher (§ 13 BGB) (Auftraggeber).
1.2 Individuelle Vertragsabreden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen) haben Vorrang vor entgegenstehenden Klauseln dieser AGB.
2. Angebote und Unterlagen des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer kennzeichnet unverbindliche Angebote entsprechend oder mit dem Zusatz „freibleibend“. Befristete Angebote enthalten die Bindungsdauer.
2.2 Zugesicherte Eigenschaften und verbale Aussagen des Herstellers zu Produkten und Materialien werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer sie sich ausdrücklich zu eigen macht.
2.3 Nachfolgende Unterlagen: Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge und andere Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne Zustimmung weder geändert, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, hat der Auftraggeber die Unterlagen einschließlich Kopien auf erstes Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Ist dies durch Verschulden des Auftraggebers unmöglich, haftet er gegenüber dem Auftragnehmer auf Ersatz des hierdurch nachweislich entstandenen Schadens.
3. Leistungsstörungen und Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er seine Leistung aufgrund von Umständen nicht erbringen kann, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen (z. B. mangelnde Baufreiheit, fehlendes oder mangelhaftes beigestelltes Material, unzureichende Baustellen-Infrastruktur) oder auf Verzögerungen von Vorgewerken, höhere Gewalt oder unvermeidliche Selbstlieferungsausfälle zurückzuführen sind. Er beschreibt die voraussehlichen Auswirkungen auf seine Leistungs- erbringung und wirkt im Rahmen des Vertrages an der Minimierung der Folgen mit. Die Information kann ausnahmsweise entfallen, wenn die hindernden Umstände und deren Auswirkungen offensichtlich sind.
3.2 Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten sicher, dass während der Arbeiten Strom, Wasser, Beleuchtung und geeignete Lagerflächen bereitstehen und der Zugang zur Baustelle ungehindert möglich ist. Kann er dies nicht gewährleisten, hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
3.3 Sollen nicht Abwendendes verhindert werden, müssen die Fahrzeuge des Auftragnehmers und seiner Beauftragten direkt an das Gebäude/Objekt heranfahren und dort entladen werden können. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus stellt der Auftraggeber mechanische Transportmittel bereit. Treppen müssen passierbar sein. Entstehen Mehraufwände durch erschwerte Anfahrt oder verlängerte Transportwege, ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen.
3.4 Der Auftraggeber beschafft erforderliche Genehmigungen und behördliche Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten.
3.5 Auftragnehmer und Auftraggeber haben in den gesetzlich vorgesehenen Fällen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Vertragspreise und Änderungen der Geschäftsgrundlage
Sind zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbeginn mehr als vier Monate vergangen, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, und haben sich die Material- und/oder Lohnkosten im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses um mehr als 3 % erhöht oder verringert, kann jede Vertragspartei ergänzende Verhandlungen verlangen, um eine angemessene Anpassung der vereinbarten Preise für Material- und Lohnkosten (ohne unternehmerischen Gewinn) zu vereinbaren.
5. Eigentumsvorbehalt und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Soweit kein Eigentumsübergang nach §§ 946 ff. BGB eintritt, verbleiben die zur Vertragserfüllung gelieferten Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf sie bis dahin weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder greifen Dritte (z. B. durch Pfändung) auf die Gegenstände zu, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Leistungshindernis
Wird die Leistung durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände gehindert, die der Auftragnehmer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann – insbesondere durch Betriebs- oder Lieferkettenstörungen; behördliche Eingriffe (wie Beschlagnahme, Enteignung); Cyberangriffe; Kernenergie oder andere ionisierende Strahlung; Verwendung chemischer, biologischer oder biochemischer Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung; Energieversorgungs- schwierigkeiten; Streiks; Demonstrationen; Aussperrungen oder Arbeitsunruhen; Pandemie; Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Vulkanausbruch, Schlammlawinen und Schneelawinen, Hochwasser, Schneestürme, Hochwasser); bewaffnete und unbewaffnete Konflikte (Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Aufruhr und Terrorismus) oder vergleichbare Fälle von höherer Gewalt –, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Wird die Leistung dadurch dauerhaft unmöglich, entfällt die noch nicht erbrachte Leistungsleistungspflicht bei voller Vertragsaufhebung. Ansprüche auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bleiben davon unberührt.
7. Annahmeverzug des Auftraggebers
Kann die Leistung nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, weil der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlassen und dadurch in Annahmeverzug geraten ist, steht dem Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung gemäß § 642 Abs. 2 BGB zu.
8. Kündigung des Auftraggebers, Entschädigungsverpflichtung
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, erhält der Auftragnehmer neben der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen eine Kündigungsentschädigung von 10 % der Vergütung für den noch ausstehenden Leistungsanteil. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer kann einen höheren Schaden nachweisen.
9. Abnahme der Leistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Werk- und Bauvertragsleistungen abzunehmen, sobald und sofern diese im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Eine Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 2 BGB).
10. Vergütung
10.1 Nach Entfaltung der Dienste oder Abnahme des Werkes und Rechnungsstellung ist die Vergütung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang sofort fällig, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine längere Zahlungsfrist eingeräumt. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt.
10.2 Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit nicht rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen des Auftraggebers bestehen.
11. Mängelgewährleistung und Verjährungsfristen
11.1 Mängelansprüche des Auftraggebers gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, verjähren innerhalb von zwei Jahren. Handelt es sich um ein Bauwerk oder um ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit der Abnahme.
Dies gilt auch bei Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erweiterungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten die Substanz des Bauwerks berühren und die Benutzbarkeit des Gebäudes beeinflussen.
11.2 Werk- und bauvertragliche Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme bei Arbeiten an einem Bauwerk, im Falle der Neuherstellung oder Erweiterung des Gebäudes insbesondere bei Neubau eines Gebäudes, bei Neuerrichtung eines Bauwerks, Umbau-, Erweiterungs- oder Reparaturarbeiten an einem Bauwerk, die in die Gebäudesubstanz eingreifen oder den Bestand und die Benutzbarkeit des Gebäudes beeinflussen.
11.3 Keine Mängel sind: a) Folgender natürlicher Verschleiß, b) Gewaltsame Einwirkung, Abnutzung oder Verschleiß durch bestimmungswidrigen Gebrauch, c) Bewertete Bauteile, Nachlieferungen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Mängelbeseitigung oder Nachlieferung nach § 635 BGB austauscht oder ersetzt, sofern unwesentliche Abweichungen von der Naturbeschaffenheit, Form oder den Maßen vorliegen.
Stand: 30.04.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 01.03.2025)
12. Haftung auf Schadensersatz
12.1 Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – nur:
a) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
b) bei Arglist, Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes, c) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Der Auftragnehmer haftet auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird), jedoch ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
13. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
13.1 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass für die dauerhafte Funktion der Bauwerke Wartungsarbeiten erforderlich sind, insbesondere: regelmäßige Reinigung, Kontrolle auf sichtbare Beschädigungen und bewegliche Bauteile.
13.2 Nachbesserung von Anstrichen innen und außen je nach Lack-, oder Lasurart, Witterungseinflüssen und Nutzung. Solche Arbeiten sind nur Teil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Unterlassene Wartungsarbeiten können Mängelansprüche und/oder Haftungspflichten des Auftragnehmers begründen.
13.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, insbesondere Türen und Außenfenster entsprechend den Angaben des Auftragnehmers und der Hersteller regelmäßig zu kontrollieren. Zu beachten sind Raumluftqualität und Vermeidung von Schimmelpilzbildung und zusätzliche Be- und Entlüftungsanforderungen zu erfüllen. Die Erbringung und Umsetzung eines Lüftungskonzeptes sind nicht Bestandteil dieses Auftrags.
13.4 Der Auftraggeber ist für geeignete klimatische Bedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) zum Schutz und Erhalt der Bauteile (z. B. Fenster, Treppen, Parkett) verantwortlich.
14. Widerruf
Ausschließlich für den Fall, dass dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Widerrufsrecht als Verbraucher zusteht, gilt Folgendes:
Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
[Angabe einsetzen]: Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und – soweit verfügbar – Telefaxnummer
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail oder Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie können für Ihre Widerrufserklärung das nachfolgende Muster verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:
Widerrufsformular
(*) Unzutreffendes streichen
An: _______________________________
(Firma und Anschrift des Auftragnehmers)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung:
___________________________________________
bestellt am (*) / erhalten am (*) _______________________________
(Name und Anschrift des/der Auftraggeber(s)) _______________________________
Datum _______________________________
___________________________________
(Unterschrift des/der Auftraggeber(s)) (nur bei Erklärung auf Papier)
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
15. Streitbeteiligung
Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Datenschutz
Der Auftraggeber stimmt der Erhebung personenbezogener Daten des Auftraggebers (z. B. Name, Adresse, Kommunikationsdaten) zu, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Die Speicherung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Sie werden ausschließlich zu eigenen Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen. Besteht ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde.
17. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Unberührt bleiben jedoch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – insoweit der Auftraggeber Kaufmann ist – der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Es sei denn, zwingendes internationales Verbraucherrecht schreibt etwas anderes vor.
Stand: 30.04.2025

